Zusätzliche Informationen und Dokumente für das grüne Kontrollverfahren
1. Mitzuführende Informationen
Bei der Aus- und Einfuhr von grün gelisteten Abfällen ist das Formular nach Anhang VII der EG-Abfallverbringungsverordnung oder eine Kopie davon mitzuführen. Mit den untenstehenden Links stellen wir das entsprechende Formular auf deutsch und englisch zur Verfügung.
2. Vertrag (Art. 18, Abs. 2, EG-Verordnung Nr. 1013/2006)
Bei der Verbringung von grün gelisteten Abfällen in, aus oder durch die EG muss ein Vertrag zwischen Exporteur und Entsorgungsunternehmen vorhanden (wie bei notifizierungspflichtigen Abfällen) und auf Anfrage vorzuweisen sein.