Unternehmen, die Holzabfälle stofflich verwerten, nehmen sortierte und aufbereitete Holzabfälle von Entsorgungsunternehmen entgegen. Sie sind mit Anlagen zur weiteren Behandlung von Holzabfällen und zur Herstellung von Holzwerkstoffen ausgerüstet (z.B. Spanplatten).
Für die Herstellung von Holzwerkstoffen zugelassene Holzabfälle
Für die stoffliche Verwertung können naturbelassenes Holz oder Produktionsabfälle von unbehandeltem und unbeschichtetem Holz verwendet werden. Geschredderte Holzabfälle dürfen nur dann verwendet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die entsprechenden Richtwerte eingehalten werden.
Siehe:
Sortierung
Der Betrieb sollte über die erforderliche Ausrüstung verfügen, um zu gewährleisten, dass die der Verwertung zugeführten Holzabfälle frei sind von Fremdstoffen wie Plastik, Metalle, Glas, Mineralien oder Papier. Es entspricht dem Stand der Technik, die Eisenmetalle mit Magnetabscheidern zu trennen. Die anderen Bestandteile werden z.B. mittels Sieben und Schwerkraftabscheidung getrennt.
Verwertung von Fremdstoffen und Feinfraktionen
Aussortierte und getrennt gesammelte Fremdstoffe müssen umweltverträglich entsorgt werden. In der Regel werden die mit Schadstoffen belasteten Feinfraktionen (< 0,3 mm) während der Aufbereitung der Holzabfälle im Spanplattenwerk separiert. Diese Feinfraktionen können in einer Altholzfeuerung oder einer Abfallverbrennungsanlage verbrannt werden.
Luftreinhaltung
Anlagen zur Herstellung von Spanplatten müssen insbesondere die Anforderungen gemäss Anhang 2 Ziffer 84 LRV erfüllen.
Anforderungen an das Produkt
Die hergestellten Holzwerkstoffe müssen die Anforderungen von Anh. 2.17 ChemRRV einhalten.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019