Das BAFU sorgt für ein Monitoring von gentechnisch veränderten Organsimen (GVO) in der Umwelt. Dazu führt es Erhebungen und gezielte Untersuchungen durch und entwickelt geeignete Methoden, um eine mögliche Gefährdung der Umwelt oder Beeinträchtigung der Biodiversität erkennen zu können.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten für das GVO-Monitoring relevanten Gesetzesartikel sind nachfolgend aufgelistet:
- Das BAFU sorgt für den Aufbau eines Monitoringsystems (Art. 51 FrSV).
- Das BAFU führt Erhebungen durch (Art. 50 FrSV).
- Die Kantone ordnen die Massnahmen zur Bekämpfung und zukünftigen Verhinderung an und das BAFU koordiniert die Bekämpfungsmassnahmen (Art. 52 FrSV).
- Öffentlichkeit der Informationen (Art. 54 FrSV).
- Umgang mit GVO im geschlossenen System. Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (Art. 23 ESV).
Praktische Empfehlungen
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung beim Aufbau des GVO-Monitoringkonzepts wurden von Bundes- und Kantonsexperten die untenstehenden Dokumente zur Bekämpfung von gentechnisch verändertem Raps, dessen Probenahme sowie die Probenahme von Luzerne erarbeitet. Diese Dokumente richten sich primär an die kantonalen Fachstellen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Technical Report: Monitoring of Spontaneous Populations of Genetically Modified Plant Species in the Environment (PDF, 3 MB, 29.05.2019)Prepared for the Joint EPA ENCA Interest Group on Genetically Modified Organisms (IG GMO)
Letzte Änderung 15.08.2023