Teeröle enthalten als Hauptbestandteile polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs). Diese sind schwer abbaubar, giftig für Wasserorganismen und reichern sich in Lebewesen an. Einzelne in Teerölen enthaltene PAKs - zum Beispiel Benzo[a]pyren - sind zudem kanzerogen. Das mit Abstand wichtigste Anwendungsgebiet von mit Teerölen imprägniertem Holz ist der Gleisbau (Bahnschwellen).
Die Ziele der Bestimmungen sind:
- die Belastung der Umwelt mit PAKs, die sich aus der Verwendung von teerölhaltigen Holzschutzmitteln und damit behandeltem Holz ergibt, zu minimieren;
- die Abgabe von teerölhaltigen Holzschutzmitteln auf berufliche Verwenderinnen zu beschränken;
- aus Gründen der Gesundheitsvorsorge von Anwendungsgebieten abzusehen, bei denen ein regelmässiger direkter Hautkontakt mit dem behandelten Holz nicht ausgeschlossen werden kann; und
- den Wiederverkaufszyklus von gebrauchten Bahnschwellen zu durchbrechen, um das behandelte Holz einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die Abgabe und Verwendung von Holz, das mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt worden ist, sind - ausser für Bahnschwellen - verboten (vgl. nachfolgendes Merkblatt).